TRGS 611 Kühlschmierstoff — Pflichten, Prüfintervalle und Grenzwerte erklärt
Die TRGS 611 ist die zentrale Vorschrift für den Umgang mit wassergemischten Kühlschmierstoffen in der Metallbearbeitung. Dieser Leitfaden erklärt, was Betriebe messen müssen, wie oft — und was bei Verstößen droht.
1. Was ist die TRGS 611 und für wen gilt sie?
Die Technische Regel für Gefahrstoffe 611 (TRGS 611) konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für wassergemischte und wassergemischbare Kühlschmierstoffe (KSS) in der Metallbearbeitung. Sie gilt für alle Betriebe, in denen wassergemischte KSS eingesetzt werden — also für die überwiegende Mehrheit der spanenden Fertigungsbetriebe in Deutschland.
Die Pflichten gelten für Arbeitgeber, Produktionsleiter und Arbeitssicherheitsbeauftragte gleichermaßen. Bei Verstößen haften im schlimmsten Fall auch Einzelpersonen — insbesondere wenn ein BK 5101-Fall (Hauterkrankung) ohne nachweisbare ordnungsgemäße Überwachung auftritt.
2. Welche Kühlschmierstoffe sind betroffen?
Die TRGS 611 gilt für wassergemischte KSS — also Emulsionen und Lösungen, die mit Wasser verdünnt werden. Nicht-wassergemischte KSS (reine Schneidöle) unterliegen anderen Regelungen. In der spanenden Bearbeitung (Drehen, Fräsen, Schleifen, Bohren) werden überwiegend wassergemischte KSS eingesetzt — die TRGS 611 ist damit für den Großteil der CNC-Betriebe relevant.
3. Messparameter: pH-Wert, Konzentration und Nitritgehalt — Grenzwerte im Detail
Die TRGS 611 schreibt die regelmäßige Messung folgender Parameter vor:
- pH-Wert: Sollbereich in der Regel 8,0–9,5 (herstellerabhängig). Unterhalb von pH 8,0 besteht erhöhtes Keimbefall-Risiko und Korrosionsgefahr.
- Konzentration: Gemessen als Brix-Wert am Refraktometer, multipliziert mit dem herstellerspezifischen Refraktometerfaktor. Typischer Sollbereich: 3–10% (abhängig von Anwendung und Hersteller).
- Nitritgehalt: Grenzwert nach TRGS 611: max. 20 mg/l. Übersteigt der Nitritgehalt diesen Wert, ist eine Keimzahlmessung erforderlich.
4. Prüfintervalle: wöchentlich, vierwöchentlich — wann darf verlängert werden?
Grundsätzlich gilt: wöchentliche Messung von pH-Wert, Konzentration und Nitritgehalt.
Eine Verlängerung auf vierwöchentliche Messintervalle ist möglich, wenn:
- Der Nitritgehalt dreimal in Folge unter 10 mg/l lag
- Keine sonstigen auffälligen Befunde vorliegen
- Die Verlängerung schriftlich dokumentiert wird
KSSManager trackt automatisch, ob die Voraussetzungen für eine Intervallverlängerung erfüllt sind, und informiert den Nutzer entsprechend.
5. Dokumentationspflichten: Was muss aufgezeichnet werden?
Die TRGS 611 in Verbindung mit der DGUV Regel 109-003 fordert folgende Dokumentation:
- Datum und Uhrzeit jeder Messung
- Name des Messenden
- Maschinenkennzeichen (Maschinenkennung)
- Messwerte (pH, Konzentration, Nitrit)
- Eingeleitete Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitungen
Aufbewahrungspflicht: Die Messaufzeichnungen müssen mindestens solange aufbewahrt werden, wie Mitarbeiter in Kontakt mit dem KSS stehen — in der Praxis empfehlen BGs eine Aufbewahrung von mindestens 5 Jahren.
6. Was passiert bei Verstößen gegen die TRGS 611?
Verstöße gegen die TRGS 611 können folgende Konsequenzen haben:
- Bußgelder durch Gewerbeaufsichtsamt nach GefStoffV
- Bei BK 5101-Fällen: Regressforderungen der BG
- Haftung der verantwortlichen Personen (Arbeitgeber, FaSi)
7. TRGS 611 und DGUV Regel 109-003 — wie hängen sie zusammen?
Die DGUV Regel 109-003 (früher BGR 143) konkretisiert die TRGS 611-Anforderungen auf Berufsgenossenschaftsebene und enthält spezifischere Anforderungen an die Dokumentation: schriftlicher Prüfplan, Maschinenkartei und Eskalationsprotokoll. Beide Regelwerke ergänzen sich — die TRGS 611 gibt die staatlichen Mindestanforderungen vor, die DGUV 109-003 definiert die berufsgenossenschaftlichen Erwartungen.
8. Wie KSSManager die TRGS 611-Pflichten digital erfüllt
KSSManager wurde mit den Anforderungen der TRGS 611 im Blick entwickelt. Die Software ermöglicht die wöchentliche Erfassung aller Pflichtparameter per App, speichert alle Messdaten revisionssicher mit Zeitstempel und Mitarbeiterzuordnung, und exportiert die vollständige Protokollhistorie als PDF — sofort bereit für BG-Revisionen.
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