Zum Inhalt springen
Compliance8 min Lesezeit

DGUV Regel 109-003 — Was Betriebe bei Kühlschmierstoffen dokumentieren müssen

Die DGUV Regel 109-003 konkretisiert die Anforderungen an Prüfplan, Maschinenkartei und Eskalationsprotokoll für Betriebe mit wassergemischten KSS.

1. Was ist die DGUV Regel 109-003 (früher BGR 143)?

Die DGUV Regel 109-003 «Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen» (früher bekannt als BGR 143) ist eine berufsgenossenschaftliche Regel, die konkrete Handlungsanleitungen für den sicheren Umgang mit wassergemischten KSS enthält. Sie ergänzt die staatliche TRGS 611 und beschreibt, wie die darin geforderte Dokumentation in der betrieblichen Praxis umgesetzt werden soll.

2. Für welche Betriebe gilt die Regel?

Die DGUV 109-003 gilt für alle Betriebe, in denen Mitarbeiter regelmäßig Kontakt mit wassergemischten KSS haben — also alle spanenden Fertigungsbetriebe, CNC-Lohnfertiger, Schleifereien und metallverarbeitende Handwerksbetriebe.

3. Der schriftliche Prüfplan: Was muss er enthalten?

Die DGUV 109-003 fordert einen schriftlichen Prüfplan, der mindestens enthält:

  • Liste aller zu überwachenden Maschinen mit KSS-Typ
  • Mess- und Prüfintervalle für jeden Parameter
  • Grenzwerte und Warnschwellen pro Maschine
  • Zuständige Personen für Messung und Auswertung
  • Verfahren bei Grenzwertüberschreitungen

4. Maschinenkartei: Pflichtinhalte und Aufbewahrungsfristen

Für jede Maschine ist eine Maschinenkartei zu führen mit:

  • Maschinenkennung und Aufstellungsort
  • KSS-Typ und Konzentratprodukt
  • Soll-Konzentration und Grenzwerte
  • Vollständige Messhistorie
  • Datum und Protokoll aller Wechsel

Die Aufbewahrungsfrist beträgt in der Regel mindestens 5 Jahre nach dem letzten Eintrag.

5. Eskalationsprotokoll: Was tun wenn Grenzwerte überschritten werden?

Die DGUV 109-003 fordert, dass Grenzwertüberschreitungen dokumentiert und mit eingeleiteten Maßnahmen verknüpft werden. Das Eskalationsprotokoll enthält:

  • Datum und Messwert der Überschreitung
  • Benachrichtigte Personen
  • Eingeleitete Maßnahme (z.B. Korrektion, Wechsel)
  • Datum der Nachkontrolle

6. DGUV 109-003 und TRGS 611 im Zusammenspiel

Beide Regelwerke ergänzen sich: Die TRGS 611 definiert staatliche Mindestpflichten, die DGUV 109-003 konkretisiert die berufsgenossenschaftlichen Erwartungen. Wer die DGUV 109-003 vollständig einhält, erfüllt in der Regel auch die TRGS 611-Anforderungen.

7. Wie KSSManager alle DGUV 109-003-Anforderungen abdeckt

KSSManager wurde mit den Anforderungen der DGUV 109-003 entwickelt: Die digitale Maschinenkartei, der automatisch generierte Prüfplan und das integrierte Eskalationsprotokoll decken alle Pflichtdokumente ab — exportierbar als PDF für BG-Revisionen.

DGUV 109-003-konform dokumentieren

KSSManager liefert alle geforderten Dokumente automatisch — kostenlos in der Beta.

KSSManager kostenlos testen