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10. Februar 2026TRGS 611: Alle Prüfpflichten für Kühlschmierstoffe — und was bei Verstößen droht
Was müssen Betriebe messen, wie oft, und was droht bei Verstößen gegen die TRGS 611? Der vollständige Praxisleitfaden für Produktionsleiter und Sicherheitsbeauftragte.
## Was ist die TRGS 611 — Entstehung und Geltungsbereich
Die Technische Regel für Gefahrstoffe 611 (TRGS 611) regelt den sicheren Umgang mit wassergemischten Kühlschmierstoffen (KSS) in der Metallbearbeitung. Sie konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung und gilt für alle Betriebe, die wassergemischte KSS einsetzen.
## Für welche Betriebe und Kühlschmierstoffe gilt die TRGS 611?
Die TRGS 611 gilt für alle wassergemischten KSS — also Emulsionen und Lösungen, die vor dem Einsatz mit Wasser verdünnt werden. Betroffen sind CNC-Fräsbetriebe, Dreh- und Schleifbetriebe sowie Automobilzulieferer.
## Was muss gemessen werden? pH-Wert, Konzentration, Nitrit im Detail
Die TRGS 611 schreibt die Messung folgender Parameter vor:
**pH-Wert:** Die TRGS 611 schreibt keinen festen Sollwert vor — maßgeblich ist das Produktdatenblatt des KSS-Herstellers. Praxisüblich liegt der zulässige Bereich zwischen pH 8,0 und 9,5 (je nach Produkt typisch 8,5–9,3). Unterhalb pH 8,0 steigt das Keimbefall-Risiko deutlich.
**Konzentration:** Brix-Wert am Refraktometer × Refraktometerfaktor des Herstellers. Sollbereich: 3–10 % je nach Anwendung.
**Nitritgehalt:** Grenzwert max. 20 mg/l. Bei Überschreitung: Keimzahlmessung erforderlich.
## Wie oft muss gemessen werden? Intervalle und Ausnahmen
**Grundintervall: wöchentlich** — pH-Wert, Konzentration und Nitritgehalt.
Eine Intervallverlängerung (z. B. auf 4 Wochen) ist nach TRGS 611 unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa bei dauerhaft niedrigem Nitritgehalt deutlich unter dem Grenzwert und ohne sonstige auffällige Befunde. Die konkreten Bedingungen sollten mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der zuständigen BG abgestimmt werden.
## Was muss dokumentiert werden — und wie lange aufbewahrt?
Pflichtdokumentation pro Messung:
- Datum und Uhrzeit
- Name des Messenden
- Maschinenkennung
- Messwerte (pH, Konzentration, Nitrit)
- Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitungen
Aufbewahrungspflicht: mindestens 5 Jahre empfohlen.
## Was passiert bei Verstößen? Bußgelder, BG-Konsequenzen
Fehlende Dokumentation kann zu Bußgeldern durch das Gewerbeaufsichtsamt führen. Bei BK 5101-Fällen ohne nachweisbare ordnungsgemäße KSS-Überwachung drohen BG-Regressforderungen und persönliche Haftung der Verantwortlichen.
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